Hilfe bei Privatinsolvenz
Hier erhalten Sie Hilfe bei anstehender Privatinsolvenz.
Es gibt die Möglichkeit sich innerhalb von 3 Jahren zu entschulden.
Lassen Sie sich beraten, wie Sie Ihre Privatinsolvenz innerhalb 3 Jahren beenden können.
Jürgen Will berät auch Sie sofort und persönlich über Privatinsolvenz,
in der Zeit: Mo-Do. 9:00 - 18:00 + Fr. 9:00 - 15:00 Uhr
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Rufnummer 028527030352
Rheinisch-Bergischer Kreis
Büro Leichlingen wurde zum 31.12.2022 geschlossen, Beratung ist Telefonisch weiterhin möglich
oder im
Büro Hamminkeln: Niederrhein
(sollte der AB angehen, berate ich gerade einen anderen Kunden, bitte Rufnummer und Name hinterlassen und ich rufe zurück - versprochen -)
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Die CbA Schuldnerberatung hilft Ihnen schnell u. zuverlässig bei Ihrer Privatinsolvenz!
Selbständige, Firmen oder Privatleuten werden von mir persönlich beraten.
Wichtig ist für mich, dass wir uns persönlich kennen lernen und in einem Vis a Vis Gespräch über Ihre Sorgen und Probleme direkt unterhalten können. Es gibt viele Berater in ganz Deutschland die Ihre Kunden nur über das Telefon beraten und schriftlich verkehren, das ist nicht meine Vorstellung von einer guten und einfühlsamen Beratung.
Auch Selbständige und Einzelunternehmer können unter bestimmten Voraussetzungen eine Privatinsolvenz einreichen, lassen Sie sich von mir beraten.
Klicken Sie hier um sich das Video anzusehen.
Wichtig ist bei drohender Privatinsolvenz, das man sich schnell den richtigen Berater sucht.
Die CbA Consulting, hat sich seit vielen Jahren sehr erfolgreich darauf spezialisiert verschuldeten Menschen bei der Privatinsolvenz bis zur Restschuldbefreiung zu helfen!
Wir arbeiten ausschließlich für Sie, den Schuldner, und nicht für die Gläubiger. Unser Engagement und unsere Unterstützung bei Ihrer Verschuldung gelten allein Ihnen, als Auftraggeber.
Wir helfen Ihnen wirkungsvoll und schnell - versprochen - ! siehe zufriedene Kunden berichten
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Unser Fachwissen und langjährige Erfahrung für Ihre Entschuldung
Sie erhalten bei uns auch kurzfristig einen Termin.
Wir erstellen für Sie eine betriebswirtschaftliche Analyse und erledigen für Sie die vielen administrativen Aufgaben, die mit der Bearbeitung bei der Verschuldung notwendig sind.
Bei uns wird Diskretion groß geschrieben!
Die Besprechungen finden in neutralem Rahmen statt!
Keiner erkennt welchen Anlass Ihr Besuch bei uns hat!
Bei uns erhalten Sie einen schnellen Ersttermin!
Zentrale Rufnummer: 028527030352
(sollte der AB angehen, berate ich gerade einen anderen Kunden, bitte Rufnummer und Name hinterlassen und ich rufe zurück - versprochen -)
Unsere weiteren betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen:
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Professionelle betriebswirtschaftliche Bearbeitung Bundesweit
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Komplette Datenerfassung mit EDV-Auswertung
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Umfangreiche schriftliche betriebswirtschaftliche Analyse, perfekt vorbereitet für die weitere Bearbeitung durch den Anwalt
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Status quo des Haushalts oder der Firma, Gläubigerverzeichnis mit
Schuldenaufstellung und Zinsberechnung, Tilgungssplan, -
Erstellung und Bearbeitung der notwendigen Dokumente auf Weisung des Rechtsanwaltes für den außergerichtlichen Vergleich und für das Gericht
Die Rechtsberatung (durch unseren kooperierenden Fachanwalt)
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Auswahl des Rechtsanwalts
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Bewertung Ihrer finanziellen Lage durch den Anwalt
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Privater Vergleichsversuch, wie vom Gesetz gefordert
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Einreichung der erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Gericht
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Beistand bei gerichtlichen Nachfragen u. Problemen
Kontakt
Unser Bestreben ist es, Menschen zu helfen die durch Verlust des Jobs, des eigenen Gewerbes, Scheidung, Krankheit usw. zahlungsunfähig sind oder für die die Gefahr besteht, es zu werden.
Fast jeder Job ist durch Lohn- / Gehalts- pfändungen gefährdet.
Wenn Zwangsvollstreckungen drohen beginnt sehr oft der Kreislauf in die Schuldenfalle.
Zahlungsprobleme nur vertagen und Raten da und dort entrichten, hilft Ihnen nicht wirklich auf Dauer!
Ein Vergleich mit Ihren Gläubigern oder die Entschuldung, kann für den redlichen Schuldner eine Möglichkeit zu seinem finanziellen Neuanfang sein.
Selbst Mehrarbeit lohnt sich für Sie jetzt wieder!
Bei Gehaltserhöhungen wird z.B. nur ein entsprechend gestaffelter Anteil einbehalten!
Wichtig zu wissen ist, dass die Schuldenhöhe keine Auswirkung auf die Höhe der monatlichen Tilgungsrate hat!
Von diesem festgelegten Satz werden alle Gläubiger bedient!
Weiter sollte man folgendes wissen:
- Ein bescheidener PKW kann zur Erwerbstätigkeit behalten werden!
- Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit haben und diese ohne weitere Schulden erfolgreich weiter führen könnten, gibt es auch dort eine Lösung!
- Mit dem Eröffnungsbeschluss kommt kein Gerichtsvollzieher mehr.
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